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Wasserqualitätsprobleme werden öffentlich selten diskutiert |
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Reines mineralarmes Wasser hat viele Vorteile. Der praktische Nutzen ist leicht feststellbar:
Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände LNU, NABU und BUND zur Landtags-Anhörung am 04. April 2001:"Rechtliche und verwaltungsmäßige Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen" Vorbemerkung Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) kann ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft sein, denn Sie enthält klarere Ziele für die Gewässergüte als das bestehende deutsche Wasserrecht auf Bundes- und Länderebene. Die EU-WRRL zielt auf
Der ökologische Gewässerzustand wird über drei Merkmalskomplexe beurteilt:
Als "Messlatte" der Zustandsklassifizierung dient der Zustand von natürlichen d. h. anthropogen unbeeinflussten Gewässern. Es gilt hier verschiedene Referenzgewässertypen für Oberflächengewässer zu definieren. Untersuchungsvorhaben laufen zur Zeit an. Ergebnisse liegen den Umweltverbänden bisher nicht vor. Der chemische Gewässerzustand soll ausschließlich durch Umweltqualitätsnormen für gefährliche Stoffe bestimmt werden. Derzeit sind dies 32 Stoffe (= prioritäre Stoffe durch deren Einleitung der Schutz der Lebewesen geschädigt oder gefährdet wird). Diese sind bisher in der vorliegenden, im Dezember 2000 verabschiedeten EU-WRRL noch nicht explizit genannt (Art. 4 und 16, Anhang X). Der Zustand der Gewässer in NRW wurde bisher nur unter der Zielsetzung "Schaffung der Gewässergüteklasse II" gesehen. Dieser Zielsetzung wird die EU-WRRL mit dem Ziel eines "guten ökologischen und chemischen Zustands" nicht gerecht. Die Parameter der herkömmlichen Zustandsklassifzierung sind für die o. g. Zuordnung der Gewässerqualität unzureichend. Es sind Flussgebietspläne,
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zu erstellen. Forderungen der Umweltverbände zur Umsetzung der EU-WRRL: A) Generelle Forderungen Aus Sicht der Umweltverbände sind folgende Punkte von zentraler Bedeutung für die Umsetzung in NRW 1. Forderung des guten Zustandes
aller Gewässer in NRW: 2. Keine Ausweisung von erheblich
veränderten Wasserkörpern : 5. Umsetzung der EU-WRRL unter
Berücksichtigung der Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung und
Fachplanungen: Willmitzer, H., 1997: Chlorresistente Parasiten im Trinkwasser. Naturwissenschaftliche Rundschau 50/2, 62-63. Chlorresistente Parasiten im Trinkwasser Insbesondere aus den angelsächsischen Ländern wird in den letzen Jahren vermehrt über trinkwasserbedingte Epidemien mit Cryptosporidien (Cryptosporidium parvum) und Giardien (Giardia lamblia) berichtet. Die größte bisher bekannte Epidemie mit Cryptosporidien ereignete sich in Milwaukee, USA, bei der 1993 370.00 Personen an schwerer Diarrhoe erkrankten [1]. Auch in Deutschland lösten diese Ereignisse eine umfassenden Diskussion über hygienische Anforderungen an die Trinkwasserversorgung aus Oberflächengewässern aus. 1996 wird durch das Umweltbundesamt, Außenstelle Bad Elster, ein Verbundforschungsvorhaben gestartet, das die Erforschung von Eintrittspfaden dieser Krankheitserreger in Trinkwassertalsperren zum Gegenstand hat. Es handelt sich um kleine protozoische, intrazellulär lebende Parasiten (Cryptosporidium 3 - 7 µm, Giardia 8 - 18 µm), welche mit geringer Wirtsspezifität und ohne Zwischenwirt überwiegend Säugetiere befallen [2]. Infektionsübertragungen sind durch direkten Kontakt (Mensch-Mensch, Tier-Mensch) oder über Badewasser, Trinkwasser und Lebensmittel möglich. Die Infektionsdosis ist mit 1 - 100 Oozysten für den Menschen sehr niedrig [3, 7]. Nach einer Inkubationszeit von 2 bis 5 Tagen wird eine schwere Durchfallerkrankung mit influenzaähnlichen Symptomen ausgelöst, die bei immungeschwächten Patienten (AIDS) zum Tode führen kann. Der infizierte Wirt (u. a. Mensch, Rinder, Schafe, Mäuse, Bisamratten) scheidet Oocysten mit dem Stuhl aus (z. B. infizierte Kälber bis zu 1010 täglich). Die Verbreitung der Oocysten in der Umwelt ist ubiquitär, außerdem können sie über Monate in der Umwelt überleben. Trinkwasserbedingte Cryptosporidien-Übertragungen werden zudem durch die hohe Resistenz der Oocysten gegenüber Desinfektionsmitteln in der Trinkwasseraufbereitung begünstigt. Eine wirksame Inaktivierung der Oocysten wird erst bei Chlorkonzentrationen, die dem 100 - 1000-fachen Grenzwert nach Trinkwasserverordnung [4, 6] entsprechen, erreicht. Die gültigen bakteriologischen Qualitätsparameter des Trinkwassers entsprachen bei den bekannten Epidemien in den USA in der Regel den jeweiligen Anforderungen [5]. Oft traten Cryptosporidien und Giardien jedoch in filterlosen Versorgunssystemen oder Systemen mit ungenügender Flockung und Filtration auf. In Auswertung der Ursachen von Cryptosporidien- und Giardien-Epidemien zeigt sich, daß das bisher bewährte Indikatorsystem zur Erkennung von Krankheitserregern (über E. coli, Coliforme Keime) zur Bewertung hygienischer Risiken durch parasitische Protozoen im Trinkwasser nicht geeignet ist. Der direkte Nachweis der Oocysten im Wasser ist äußerst aufwendig und kann nicht für die laufende Trinkwasserüberwachung herangezogen werden. Die extrem niedrige Infektionsdosis erfordert die Untersuchung großer Probenvolumina (Trinkwasser ca. 500 l), um zu sicheren Aussagen zu gelangen. Die Interpretation von Untersuchungsergebnissen ist erschwert, da verbindliche Trinkwassergrenzwerte noch nicht definiert werden konnten. Die bisher vorliegenden Erfahrungen zeigen, daß bei gut funktionierender Flockung und Filtration der Übertritt von Cryptosporidien in Trinkwasserversorgungssysteme nicht zu befürchten ist. Die Filtrationsleistung kann durch die Überwachung der Trinkwassertrübung festgestellt werden. Die Betreiber von Oberflächenwasserwerken (Talsperren, Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e. V.) in Deutschland definierten zum Schutz vor Parasiten-Einträgen deshalb Qualitätsanforderungen an die Reinwassertrübung, die weit über das geforderte Maß hinausgehen (0,1 NTU statt 1,5 NTU nach [4]). Obwohl in Deutschland trinkwasserbedingte Epidemien seit 40 Jahren nicht mehr aufgetreten sind, geht man daran, Verfahren der Wasseraufbereitung dahingehend neu zu bewerten, daß nicht nur partikuläre Inhaltsstoffe insgesamt (ästhetische Aspekte) sondern auch einzelne Organismen aus dem Wasser abgetrennt werden müssen. Im Verbund mit effizienter Aufbereitung kommt einem wirksamen Gewässerschutz größte Bedeutung zu. Ein Minimum von Weidebewirtschaftung (Kälber) im jeweiligen Einzugsgebiet, verbunden mit vollständiger Beseitigung kommunaler Abwassereinträge ist gefordert. Die in der Bundesrepublik Deutschland vertretene Strategie zum Schutz des Rohwassers durch weitgreifenden Gewässerschutz sowie die umfangreichen hygienischen Anforderungen an Wasseraufbereitung und -verteilung geben deshalb unabhängig von den jüngsten Erkenntnissen über mögliche Gefährdungen durch parasitische Protozoen keinen Anlass zur Angst vor dem Genuss von Trinkwasser. [(1) Edwards, D. D.: Troubled waters in Milwaukee. ASM News Vol. 59, No. 7, 342-345. (1993). - (2) Jeffery, J.: Cryptosporidiosis and Water Supply. J. of Water Supply - Aqua 2, 1-9. (1991). - (3) Badenoch, J.: Cryptosporidium in Water Supplies. HSMO, (1990). - (4) Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 5. 12. 1990 BGBl. der BRD I, S. 2613. - (5 ) Rose, J. B., K. Botzenhart: Cryptosporidium und Giardia im Wasser, GWF - Wasser / Abwasser, 131, 563 - 572 (1990). - (6) Le Chevallier, M. W. , W. D. Norton: Giardia and Cryptosporidium in raw and finished water. J. A. Water works Ass. 87, 54-68 (1995). - (7) Dupont, H. L.: The infectivity of Cryptosporidium parvum in healthy volunteers. New. Engl. J. Med. 332, 855 - 859 (1995).]
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Bis zu diesem Jahrhundert waren die Wasserprobleme vorwiegend organischer Natur: Krankheitserreger wie Pilze, Bakterien und Viren. Heute sind die Wasserbelastungen vorwiegend chemischer Herkunft. Mit unserem ungetrennten Wasserleitungsnetz (Brauchwasser gleich Trinkwasser) und den strengen Regelungen bzgl. Grau- und Regenwassernutzung stehen die staatlichen Wasseraufbereiter nun vor einer unlösbaren Aufgabe, denn:Zum Trinken und Kochen benötigen wir zwar nur max. 10 Liter, doch pro Kopf werden in Deutschland täglich ca. 150 Liter Wasser "verbraucht". Solche Mengen Wasser annähernd vollständig von Schadstoffen zu befreien, ist unmöglich und bei "weitem zu teuer". Keime, Schwebstoffe und andere grobe Teilchen sowie einige höher konzentrierte Chemikalien werden in den Wasserwerken jedoch deutlich herabgesetzt. Zur Kontrolle gibt es sog. "Grenzwerte" für die bekannten unter ihnen. Diese sind allerdings aus dem Bundesseuchengesetz abgeleitet und entbehren medizinischer Studien über Langzeitwirkungen geringer Schadstoffdosen. Sie berücksichtigen in keiner Weise die noch nicht begrenzten Stoffe oder die möglichen Wechselwirkungen zwischen den vielen organischen Verbindungen. Möchten wir uns der Dauerbelastung durch diese Stoffe entziehen, müssen wir andere Quellen nutzen oder einen kleinen Teil des täglich genutzten Leitungswassers für Trinkwasserzwecke selbst aufbereiten. Der französische Wissenschaftler Prof. Vincent wies innerhalb
eines Untersuchungszeitraumes von 12 Jahren (!) eindeutig nach, dass
in Gegenden mit hartem, mineral- und schadstoffhaltigem Trinkwasser
die Erkrankungs- und Sterberate oft mehr als doppelt so hoch war,
als in Gegenden mit weichem, mineral- und schadstoffarmen
Trinkwasser.
EU-Wasserrahmen-RichtlinieIm Dezember 2000 wurde die europäischen Wasser-Rahmenrichtlinie zum rechtskräftig, die bei allen Haken und Ösen ein Licht am Horizont des Gewässerschutzes sein kann, wenn Sie richtig gelesen und umgesetzt wird. Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind:
Trotz zum Teil erheblicher Umsetzungsfristen wird mit dieser Richtlinie eine neue Ära des Gewässerschutzes eingeläutet. Damit sie ihre Ziele jedoch erfüllen kann, sind folgende Mindest-Forderungen umzusetzen: Umsetzung der EU-WRRL in NRW Die EU-WRRL ist innerhalb von 3 Jahren und
inhaltlich auf das Ziel gerichtet in Bundes- und Landesrecht
umzusetzen.
Die Länder müssen u.a. die Koordinierung innerhalb
der Flussgebietseinheiten nach Art. 3, die Überwachung der Gewässer
nach Art. 10 und die Verwaltungsverfahren regeln. Dabei darf es
nicht passieren, dass bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme
neben den Landesbehörden nur die großen Wasserverbände in NRW "das
Sagen" haben. Die Kommunen, die z B. über einen erheblichen
Datenbestand zur Grundwasser-/Oberflächengewässer-Qualität verfügen,
sind einzubeziehen. Finanzielle Umsetzung der Maßnahmenprogramme: Die Umweltverbände fordern die Umsetzung des Art.
9 "Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen" unter besonderer
Berücksichtigung der umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten. Sie
wissen, dass es bisher nur wenige Vorstellungen oder Ansätze über
die anwendungsfähige Ausgestaltung eines solchen finanziellen
Lenkungsinstrumentes gibt. Aufgrund der systembedingten
Ungenauigkeiten hinsichtlich der Verursacherzuordnung erscheinen
allgemeine Gewässerschutzabgaben, wie etwa die Grundwasserabgabe
oder die Abwasserabgabe, als im tatsächlichen Vollzug geeignet zur
Aufnahme in die Entgelterhebung. Die Umweltverbände stimmen in
diesem Zusammenhang dem Obmann des LAWA-Unterausschusses zur
rechtlichen Umsetzung der EU-WRRL zu, der unter Bezug auf Art. 9 die
Abgabe auf Wasserentnahmen (Wasserpfennig) für erforderlich hält.
Die Umweltverbände halten generell die Einführung einer
kostendeckenden Wassernutzungsabgabe für erforderlich. Zudem sollten
auch endlich die Verwaltungsgebühren, die den Behörden wirklich
entstanden sind, erhoben werden. Aus der Sicht der Umweltverbände
darf nicht die Idee verwirklicht werden, Wasserrechte meistbietend
zu versteigern, wie dies vom Rat von Sachverständigen für
Umweltfragen (SRU) 1998 gefordert worden ist. Die öffentliche
Wasserversorgung muss immer Priorität besitzen. B) Forderungen hinsichtlich des Grundwasserschutzes 1995 erkannte der Rat die besondere Bedeutung des Grundwassers als einen wichtigen Bestandteil des Ökosystems. Es ist unsere wichtigste Trinkwasserresource und hat ein "langes Gedächtnis" gegenüber Verschmutzungen. Der EU-Rat beschloss, dass Grundwasserschutz auf
den folgenden Prinzipien basieren soll: Nach Ansicht der Umweltverbände greift der Artikel
17 keine Kriterien und Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der
chemischen Qualität des Grundwassers auf. Eine Umsetzung der
Gesetzgebung sollte daher u.a. die Grundwasserrichtlinie von 1980
(80/68/EWG) zum Schutz des Grundwassers gegen gefährliche Stoffe
zugrunde legen.
Bei allen Bearbeitungsschritten wie Zudem fordern die Umweltverbände einen
mengenmäßigen Grundwasserschutz. Er beinhaltet die Anforderung, dass
die verfügbare Grundwasserressource (Grundwasserressource =
langfristige mittlere jährliche Grundwasserneubildung abzüglich des
langfristigen jährlichen Abflusses, der zur Erreichung ökologischer
Ziele für die Oberflächengewässer notwendig ist) nicht von der
langfristigen mittleren jährlichen Entnahme überschritten wird. Bis
2015 müssen alle Grundwasserkörper dieses Ziel erreichen.
Die Aufgabe des Wassers ist es, die Stoffe und Kräfte auf diesem Planeten miteinander zu verbinden, um die komplexen Synthesen des Lebens zu ermöglichen.
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Hunderte verschiedene Stoffe aus Industrie, Pharmazie, Landwirtschaft und den Haushalten lassen sich in unserem Leitungswasser nachweisen, aber nur ein Bruchteil kann überwacht bzw. geprüft werden, da der Aufwand immens wäre und für viele Stoffe keine Nachweismethoden existieren.
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