Richt- und Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung (TVO)

 Nr. Bezeichnung Grenz- bzw. Richtwert
1 Trübung (spektraler Absorptionskoeffizient Hg 436 nm) 0,5 m
2 Trübung in Trübungseinheiten pro Formazin 1,5
3 Geruchsschwellenwert 2 bei 12 °C und 3 bei 25 °C
4 Temperatur 25 °C
5 pH-Wert 6,5 bis 9,5
6 Leitfähigkeit 2000 µS/cm
7 Aluminium 0,2 mg/l
8 Ammonium 0,5 mg/l
9 Arsen 0,01 mg/l
10 Barium 1 mg/l
11 Blei 0,04 mg/l
12 Bor 1 mg/l
13 Cadmium 0,005 mg/l
14 Calzium 400 mg/l
15 Chlorid 250 mg/l
16 Chrom 0,05 mg/l
17 Cyanid 0,05 mg/l
18 Eisen 0,2 mg/l
19 Fluorid 1,5 mg/l
20 Kalium 12 mg/l
21 Kupfer 3 mg/l
 22 Magnesium 50 mg/l
23 Mangan 0,05 mg/l
24 Natrium 150 mg/l
25 Nickel 0,05 mg/l
26 Nitrat 25 mg/l
27 Nitrit 0,1 mg/l
28 Oxidierbarkeit in O2 5 mg/l
29 Phenole 0,0005 mg/l
30 Phosphor als PO4   und als PO5 6,7 mg/l und 5 mg/l
31 Quecksilber 0,001 mg/l
32 Silber 0,1 mg/l
33 Sulfat 240 mg/l
34 Zink 5 mg/l
35 Coliforme Keime in 10 ml keine
36 Koloniezahl 100 pro ml
37 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 0,0002 mg/l
38 organische Chlorverbindungen 0,01 mg/l
39 gelöste oder emulgierte Kohlenwasserstoffe/Mineralöle 0,01 mg/l
  Alle Angaben ohne Gewähr  

Rohwasserüberwachungsrichtlinie nach §50 LWG

Vielfältige Umwelteinflüsse wirken verstärkt auch auf das Grundwasser ein. Erst die Kenntnis der Rohwasserbeschaffenheit ermöglicht das Feststellen von Qualitätsänderungen und schafft die Voraussetzung eventuell notwendige Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Die Trinkwasserunternehmen sind dazu verpflichtet, auf ihre eigenen Kosten die Beschaffenheit des zur Trinkwasserversorgung gewonnenen Wassers (Rohwasser) durch eine von der oberen Wasserbehörde zugelassene Stelle untersuchen zu lassen (§50 LWG). Die oberste Wasserbehörde trifft durch Rechtsverordnungen folgende Regelungen:

- Häufigkeit, Art, Ort, und Umfang der Probenahmen.

- Behandlung und Untersuchung der entnommen Proben, insbesondere welche Merkmale des Rohwassers zu untersuchen sind.

Die Rohwasserüberwachungsrichtlinie gilt für Grundwasser, Quellwasser, Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser, nicht dagegen für Oberflächenwasser, das unmittelbar und nach entsprechender Aufbereitung zur Trinkwasserversorgung verwendet wird.

Um negative Veränderungen der Rohwasserbeschaffenheit frühzeitig zu erkennen, können gezielte Untersuchungen auf potentielle Gefahrenquellen hinweisen. Dies kann durch Vorfeldpegel, einem Gefahrenkataster oder Begehung des Wassereinzugsgebietes erfolgen. Auch eine Beratung der im Einzugsgebiet tätigen Landwirte, Kleingärtner und Gewerbetreibende, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, kann Gefahren für das Grundwasser minimieren.

Der nach der Richtlinie vorgesehene Umfang der Rohwasserüberwachung nach §50 LWG wurde entsprechend der Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch Verunreinigungen im Rohwasser so bemessen, dass eine sachgerechte Beurteilung der Wasserbeschaffenheit unter hydrogeologischen und nutzungsbezogenen Verhältnisse möglich ist. So sollen die Wasserversorgungsunternehmen nicht unnötig durch Analysekosten belastet werden, aber auch einen gewissen Freiraum für Eigeninitiativen lassen. Die Rohwasserüberwachungsrichtlinie steckt nur einen Mindestrahmen für die Untersuchung des Rohwassers ab. Ebenfalls kann bei Veränderungen oder besonderen Vorkommnissen die Art und Häufigkeit der Untersuchungen erweitert werden. In jedem Fall sind Lösungen zu suchen die auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmt sind. Das kann auch im Einzelfall auf eine Reduzierung der Untersuchungen hinauslaufen.

Die Ergebnisse der Rohwasserüberwachungsrichtlinie soll dazu führen, die bereits bestehenden Wasseraufbereitungsanlagen auf den technischen Stand zu überprüfen, und ob sie einer bevorstehenden Grenzwertüberschreitung gewappnet sind.

 

Probennahmestellen

In der Regel sind die Rohwasserproben von allen Einzelwasserfassungen zu entnehmen, und dabei soll die Entnahmestelle genau beschrieben werden. Bei Brunnen oder Brunnengalerien, die in einem homogenen oder einheitlich genutzten Einzugsgebiet liegen, kann im Einzelfall die Untersuchung:

- auf wenige repräsentative Brunnen, die bei jeder Untersuchung zu berücksichtigen sind,

- auf wechselnde Brunnen,

- auf das Mischwasser der Sammelleitung

beschränkt werden.

 Untersuchungsumfang und -häufigkeit

Die Parameter des Untersuchungsprogramms sind so gewählt, dass aus den ermittelten Werten die erforderlichen Aufbereitungsmaßnahmen hergeleitet werden können.

 

Parametergruppe 1

Ziel der Untersuchungen in der Parametergruppe 1 ist die:

- physikalisch- chemische Beschreibung des Rohwassers

- Erkennen antropogener (vom Menschen verursachter) Veränderungen im Rohwasser

In begründeten Einzelfällen kann der Untersuchungsumfang der Parametergruppe 1 reduziert werden (Ired.) Der Minimalumfang (Imin.)ist jedoch in keinem Fall zu unterschreiten.

Parametergruppe 1     .............
       
Bei der Probennahme      
Lufttemperatur   °C (I min.)
Wassertemperatur   °C (I min.)
Färbung   Qualitativ (I min.)
Trübung   Qualitativ (I min.)
Geruch   Qualitativ (I min.)
       
Bei Probennahme oder im Labor      
pH Wert     (I min.)
Leitfähigkeit   mS/cm (I min.)
       
Im Labor      
Absorptionskoeffizent (254nm)   m (I min.)
Natrium   mg/l  
Magnesium   mg/l  
Kalium   mg/l  
Calcium   mg/l  
Mangan   mg/l  
Eisen   mg/l  
Nitrat   mg/l (I min.)
Nitrit   mg/l  
Ammonium   mg/l  
ortho-Phospat   mg/l  
gel. Sauerstoff   mg/l (I min.)
Sulfat   mg/l  
Chlorid   mg/l  
Säurekapazität (4,3)   mmol/l (I min.)
Basenkapazität (8,2)   mmol/l  
DOC   mg/l (I min.)
Koloniezahl (20°C)   1/ml  
Coliforme Keime (36°C)   1/100ml  

Eine parameterbezogene Reduzierung des Untersuchungsumfangs der Parametergruppe 1 ist nur möglich, wenn:

- mindestens die Untersuchungsergebnisse der Parametergruppen 1 und 2 vorliegen

- besondere Rohwasserbelastungen bei den zu streichenden Parametern nicht nachgewiesen wurden oder nicht zu erwarten sind

- das Einzugsgebiet der betreffenden Wassergewinnungsanlage hinsichtlich der Nutzung und eventuelle Gefährdung überschaubar ist.

 

Parametergruppe 2

In der Parametergruppe 2 werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

- chemische Beschreibung des Rohwassers

- Erkennung geogener und antropogener Veränderungen im Rohwasser

 

Parametergruppe 2      
       
Messung im Labor      
Aluminium   mg/l  
Blei   mg/  
Chrom   mg/  
Arsen   mg/  
Cadmium   mg/  
Quecksilber   mg/  
Nickel   mg/  
Cyanid   mg/  
Fluorid   mg/  
AOX   mg/l  
Dichlormethan   mg/l  
Tetrachlormethan   mg/l  
1,1,1, Trichlorethan   mg/l  
Trichlorethen   mg/l  
Tetrachlorethen   mg/l  

 

 

PBSM (Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel)

Die Untersuchung erstreckt sich auf diejenigen Wirkstoffe und deren toxischen Abbauprodukte, die nach Angaben der Landwirtschaft oder nach Angaben anderer Anwender in größeren Mengen oder längeren Zeiträumen im Einzugsgebiet eingesetzt wurden. Liegen keine Informationen vor, so sind die nach dem vom Bundesgesundheitsamt vorgeschlagenen PBSM zu untersuchen. 

PBSM      
       
Messung im Labor      
1,2 Dichlorpropan   mg/l  
1,3 Dichlorpropen   mg/l  
Endosulfan   mg/l  
Aldicarb   mg/l  
Clopyralid   mg/l  
Diuron   mg/l  
Atrazin   mg/l  
Chlortuloron   mg/l  
Metobromuron   mg/l  
Methabenzthiazuron   mg/l  
Metoxuron   mg/l  
Simazin   mg/l  
Propazin   mg/l  
Terbuthylazin   mg/l  
Metazachlor   mg/l  
Metolachlor   mg/l  
Isoprutoron   mg/l  
MCPA   mg/l  
Mecoprob   mg/l  
Chloridazon   mg/l  
Bromacil   mg/l  
Bentazon   mg/l  

 Untersuchungshäufigkeit

Um jahreszeitliche und nutzungsbedingte Schwankungen der Wasserbeschaffenheit zu erfassen, sind 2 mal jährlich im Abstand von etwa 6 Monaten, nach Möglichkeit in den Monaten April/Mai und Oktober/November, die Rohwasseruntersuchungen der Parametergruppen 1, im Abstand von 3 Jahren zusätzlich einmal in den Monaten April/Mai die Untersuchungen der Parametergruppe 2 durchzuführen. In begründeten Einzelfällen kann die Untersuchungshäufigkeit ebenso wie der Untersuchungsumfang der Parametergruppe 1 reduziert werden, wobei aber mindestens einmal jährlich untersucht werden soll.

Erweist es ich als notwendig die Parametergruppe 2 häufiger als im Abstand von 3 Jahren zu untersuchen, kann der Untersuchungsumfang auf die relevantesten Stoffe reduziert werden, um ein Wasserversorgungsunternehmen nicht unnötig finanziell zu belasten.

Wird Rohwasser aus nur einem Brunnen, Quelle oder Stollen ohne Aufbereitung als Trinkwasser an den Verbraucher abgegeben, so können die Untersuchungen nach TVO auf die Rohwasseruntersuchungen angerechnet werden.

 Analytik

Grundsätzlich wird der Gesamtgehalt der einzelnen Komponenten untersucht. Bei Eisen und Mangan werden zusätzlich zu den Gesamtgehalten auch die gelösten Anteile bestimmt. Bei den Parametern Aluminium, DOC, Fluorid und ortho-Phospat werden nur die gelösten Anteile bestimmt. Weist das Wasser Feststoffe auf, so sind bei den Metallen der Parametergruppe 2 zusätzlich zu den Gesamtgehalten auch die gelösten Anteile zu bestimmen.

Alle Analyseverfahren sind nach DIN oder DEV durchzuführen.